Am Ende der Ausbildungsteile (Theorie und Praxis) steht jeweils eine Prüfung.
 

 

 

 
 
 
Am Ende der theoretischen Ausbildung steht die Theorieprüfung.
Am Ende der praktischen Ausbildung steht die praktische Prüfung.
 
 
 
  • Sie kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden.
  • Sie muß immer vor der praktischen Prüfung bestanden werden.
  • Sie besteht aus dem Beantworten der Prüfungsfragen am Computer-Bildschirm. (*)
  • Sie ist bestanden, wenn die zulässige Höchstfehlerzahl nicht überschritten wird.
  • Sie kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden.
  • Sie kann nur abgelegt werden, wenn Du die theoretische Prüfung bereits bestanden hast.
  • Sie ist bestanden, wenn der Prüfer den Eindruck gewonnen hat, dass Du sicher fährst.
 
 
 
(*) = Die Bedienung setzt keine Computer-Kenntnisse voraus!