|
|
|
Am Ende der Ausbildungsteile (Theorie und Praxis) steht jeweils eine Prüfung. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Sie kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden.
- Sie muß immer vor der praktischen Prüfung bestanden werden.
- Sie besteht aus dem Beantworten der Prüfungsfragen am Computer-Bildschirm. (*)
- Sie ist bestanden, wenn die zulässige Höchstfehlerzahl nicht überschritten wird.
|
- Sie kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden.
- Sie kann nur abgelegt werden, wenn Du die theoretische Prüfung bereits bestanden hast.
- Sie ist bestanden, wenn der Prüfer den Eindruck gewonnen hat, dass Du sicher fährst.
|
|
|
|
(*) = Die Bedienung setzt keine Computer-Kenntnisse voraus! |
|
|
|
|
|
|
|
Christian Schwarz & Robert Proksch
© Fahrschule Schwarz 2010
|