Was darf man mit diesem Führerschein fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Für alle Fahrzeugarten gilt:
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h
  • Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4kW bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max. Nutzleistung 4kW.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350kg betragen (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen).
 
 
 
  Wer darf diesen Führerschein machen?  
   
  Mindestalter 16 Jahre  
  Welchen Führerschein muß man vorher schon haben? Keinen  
 
  Welche Ausbildung ist für diesen Führerschein erforderlich?  
 
 
Theorieunterricht Grundstoff
12
x 90 Minuten
Theorieunterricht klassenspezifischer Stoff
2
x 90 Minuten
praktische Übungsstunden
nach Bedarf
je 45 Minuten
Sonderfahrten auf Bundes- oder Landstraßen
nein
Sonderfahrten auf Autobahnen
nein
Sonderfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
nein
theoretische Prüfung
ja
ca. 30 Minuten
praktische Prüfung
ja
min. 55 Minuten