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- Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der "normalen" Klasse B- bzw. BE-Ausbildung. Informationen hierzu findest Du auf unseren Seiten über die Klasse B bzw. Klasse BE.
- Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung, in der die von Dir bei der Beantragung des Führerscheins angegebenen Begleitpersonen vermerkt sind.
- Du darfst nun nur in Begleitung dieser Begleitpersonen in Deutschland Autofahren.
- Achtung: Fahren ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht in der Prüfbescheinigung vermerkt sind, ist verboten!
- Da die Führerscheinklasse B die Führerscheinklassen AM und L einschließt, und bei diesen Klassen das Mindestalter 16 Jahre beträgt, darfst Du Fahrzeuge dieser Klassen ohne Begleitung fahren.
- Ab Deinem 18. Geburtstag darfst Du ganz normal ohne Begleitung Autofahren. Weitere Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht nötig. Die Prüfbescheinigung gilt für maximal 3 Monate als "Ersatzführerschein".
- Spätestens zwei Wochen vor Deinem 18. Geburtstag solltest Du deshalb bei der Führerscheinstelle Deinen Führerschein beantragen. Dieser wird Dir dann, sobald er fertig ist, per Post zugestellt. (Regionale Abweichungen im Ablauf sind möglich!)
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Anforderungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter: 30 Jahre
- ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
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Sowohl dem Fahranfänger wie auch den Begleitpersonen empfehlen wir, sich vorab genau zu informieren. Bei Interesse bieten wir auch Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. |
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Christian Schwarz & Robert Proksch
© Fahrschule Schwarz 2010
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