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Was darf man mit diesem Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
- bis maximal 3500 kg zul. Gesamtgewicht (*)
- zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut (*)
- auch mit Anhänger, aber Vorsicht!!! (**)
- das Zugfahrzeug muß natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
- der Anhänger darf entweder maximal 750 kg zul. Gesamtgewicht haben (*) oder die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500 kg nicht überschreiten (*)
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Wer darf diesen Führerschein machen? |
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Mindestalter 17 Jahre (***) |
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Welchen Führerschein muß man vorher schon haben? Keinen |
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Welche Ausbildung ist für diesen Führerschein erforderlich? (****) |
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Theorieunterricht Grundstoff |
12 |
x 90 Minuten |
Theorieunterricht klassenspezifischer Stoff |
2 |
x 90 Minuten |
praktische Übungsstunden |
nach Bedarf |
je 45 Minuten |
Sonderfahrten auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
x 45 Minuten |
Sonderfahrten auf Autobahnen |
4 |
x 45 Minuten |
Sonderfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
x 45 Minuten |
theoretische Prüfung |
ja |
ca. 30 Minuten |
praktische Prüfung |
ja |
min. 55 Minuten |
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(*) siehe Fahrzeugpapiere
(**) für alle die größere Anhänger fahren wollen oder müssen, gibt es die Führerschein Klassen B96 und BE
(***) über begleitetes Fahren mit 17 erfährst Du mehr auf unserer Seite Klasse B(17).
(****) Die Angaben beziehen sich auf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Bei Wiedererteilung, Erweiterung oder Umschreibung ergeben sich andere Werte. Nähere Informationen bekommst Du in der Fahrschule. |
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Christian Schwarz & Robert Proksch
© Fahrschule Schwarz 2010
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